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Qualitätsmanagement

Transparenz und Zuverlässigkeit schafft Vertrauen.

Als Händler bzw. Importeur von chemischen Rohstoffen unterliegen wir der EU-Verordnung REACH (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien, EG) vom 01. Juni 2007.

Unser Unternehmen ist entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Titel II, Artikel 7, nachgeschalteter Anwender. Im Rahmen dieser Verantwortung tragen wir dafür Sorge, dass alle von uns an unsere Kunden gelieferten chemischen Substanzen, sofern sie in den Geltungsbereich von REACH fallen, durch unsere Vorlieferanten (Hersteller/Importeure) vorregistriert bzw. abschließend registriert werden.

Darüber hinaus, verfügen sämtliche uns beliefernde Rohstoffproduzenten über Qualitätssicherungssysteme gemäß DIN EN ISO 9001 und 14001, die die Qualität ihrer Produkte bei der Produktion, Lagerung und Auslieferung konsequent überwachen und unseren Kunden gegenüber im Rahmen der Herstellergarantie durchgreifend garantieren. Entsprechende Zertifikate und Hinweise sind über die Homepage der Hersteller oder auf Anfrage über uns abrufbar.
 
Kandidatenlisten der ECHA (SVHC-Stoffe)
Ebenso wie für die Einhaltung der REACH Gesetzgebung achten wir auf die entsprechenden Konformitätserklärungen unserer Vorlieferanten hinsichtlich der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die in zeitlichen Abständen die Kandidatenlisten mit  besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) veröffentlicht.

Ansprechpartner für weitergehende Fragen zum Thema REACH in unserem Unternehmen ist:

Jörg Mavroidis
REACH Koordination
Telefon: +49 (0) 6152 97745-14
Fax: +49 (0) 6152 97745-68
Email: Jörg Mavroidis





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